Dienstag, 17. August 2010

Essensdiebstahl, Ladendiebstahl: 25 Jahre bis Lebenslang.

Fehlt nur noch beim dritten mal bei Rot über die Kreuzung zu gehen, dreimal öffentlich pfurzen, und man bekommt als "Wiederholungs-Täter" zumindest 25 Jahre! Rechtsprechung "made in USA":

Zu 25 Jahren Haft verurteilter Essensdieb wird vorzeitig freigelassen
17. August 2010, 08:38

Wieder eine Debatte über umstrittenes Gesetz gegen Wiederholungstäter.
Ein wegen versuchten Diebstahls von Lebensmitteln zu 25 Jahren Haft verurteilter US-Bürger erhält nach jahrelangem "fighten" nach 8 Jahren Haft seine Freiheit zurück. Ein Gericht in Los Angeles ordnete am Montag die Freilassung des 47-Jährigen an. Sein Fall feuerte in Kalifornien die Debatte über ein umstrittenes Gesetz gegen Wiederholungstäter an.
Der Mann war 1997 bei dem Versuch ertappt worden, in die Küche einer Kirchengemeinde einzudringen. Obwohl der Pfarrer aussagte, dass der vermeintliche Einbrecher regelmäßig Essen von ihm bekommen und schon wiederholt in der Kirche übernachtet habe, wurde der Mann zu 25 Jahren Haft verurteilt.
Die Begründung: Es wurde ein Gesetz gegen Wiederholungstäter herangezogen. Es sieht vor, Mehrfachtäter bei der dritten Verurteilung für mindestens 25 Jahre ins Gefängnis zu stecken, diese Strafe kann aber auch in eine lebenslange Haft umgewandelt werden.

Da der Täter in diesem Fall bereits zwei Mal wegen Raubes verurteilt worden war, nützte ihm die Fürsprache des Pfarrers nichts. Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien ordnete, etwas spät, eine Überprüfung des ursprünglichen Urteils an, die nun zur Enthaftung führte.

Montag, 16. August 2010

Acht Millionen Dollar für 24 Jahre Gefängnis

Urteil, das auf Aussage eines Gefängnisspitzels beruhte, gekippt - Stadt muss Schadenersatz zahlen
Die kalifornische Stadt Long Beach zahlt einem Mann, der 24 Jahre unschuldig im Gefängnis saß, acht Millionen Dollar (6,2 Millionen Euro) Schadenersatz. Zwei Bundesrichter hatten bereits 2004 das Urteil gegen Thomas Goldstein aufgehoben, das auf der Aussage eines Gefängnisspitzels beruhte. Der Informant hatte erklärt, Goldstein habe einen Mord aus dem Jahr 1979 gestanden.
2004 wurde Goldstein freigelassen, danach verklagte er die Staatsanwaltschaft von Los Angeles. Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft nutze regelmäßig Informanten in Gefängnissen, ohne sicherzustellen, dass diese auch die Wahrheit sagten, berichtete die "Los Angeles Times". Allerdings hatte das U.S. Höchstgericht diese Anklage bereits vergangenes Jahr fallengelassen, indem sie behauptete, dass Staatsanwälte gegen unrechtmäßige Verurteilungen immun seien.
Goldstein hatte aber auch die Stadt Long Beach geklagt. Zu der nun beschlossenen Vereinbarung über die acht Millionen Dollar Schadensersatzzahlung meinte der Oberstaatsanwalt von Long Beach, dass der Vergleich deswegen geschlossen wurde, weil die Verhandlungskosten und die Möglichkeit von noch höheren Regresszahlungen an Goldstein die Stadt in einer finanziell sehr schwierigen Zeit noch härter treffen könnten. Der Oberstaatsanwaltschaft erklärte aber auch, dass damit nicht gesagt sei, dass Goldstein ungerechtfertigt verhaftet und seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt worden seien. (APA)
Quelle: derstandard.at

Vielleicht gibt dieser Fall den "Fans" der Todesstrafe Gelegenheit, ihre Einstellung zu "überprüfen"!