Fehlt nur noch beim dritten mal bei Rot über die Kreuzung zu gehen, dreimal öffentlich pfurzen, und man bekommt als "Wiederholungs-Täter" zumindest 25 Jahre! Rechtsprechung "made in USA":
Zu 25 Jahren Haft verurteilter Essensdieb wird vorzeitig freigelassen
17. August 2010, 08:38
Wieder eine Debatte über umstrittenes Gesetz gegen Wiederholungstäter.
Ein wegen versuchten Diebstahls von Lebensmitteln zu 25 Jahren Haft verurteilter US-Bürger erhält nach jahrelangem "fighten" nach 8 Jahren Haft seine Freiheit zurück. Ein Gericht in Los Angeles ordnete am Montag die Freilassung des 47-Jährigen an. Sein Fall feuerte in Kalifornien die Debatte über ein umstrittenes Gesetz gegen Wiederholungstäter an.
Der Mann war 1997 bei dem Versuch ertappt worden, in die Küche einer Kirchengemeinde einzudringen. Obwohl der Pfarrer aussagte, dass der vermeintliche Einbrecher regelmäßig Essen von ihm bekommen und schon wiederholt in der Kirche übernachtet habe, wurde der Mann zu 25 Jahren Haft verurteilt.
Die Begründung: Es wurde ein Gesetz gegen Wiederholungstäter herangezogen. Es sieht vor, Mehrfachtäter bei der dritten Verurteilung für mindestens 25 Jahre ins Gefängnis zu stecken, diese Strafe kann aber auch in eine lebenslange Haft umgewandelt werden.
Da der Täter in diesem Fall bereits zwei Mal wegen Raubes verurteilt worden war, nützte ihm die Fürsprache des Pfarrers nichts. Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien ordnete, etwas spät, eine Überprüfung des ursprünglichen Urteils an, die nun zur Enthaftung führte.
Dienstag, 17. August 2010
Essensdiebstahl, Ladendiebstahl: 25 Jahre bis Lebenslang.
Labels:
Essensdieb,
Gefängnis,
Gesetz,
Kalifornien,
Lebenslang,
Wiederholungstäter
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen