Mittwoch, 19. Mai 2010

Der 20 Cent Mord!

Es ist nicht zu glauben! Zwei Jugendliche töten einen Familienvater und werden nach sechs Monaten U-Haft auf freien Fuß gesetzt....
Die Rechte der Täter werden größer, auch ihre Möglichkeiten, einer gerechten Strafe zu entgehen:denn die Opfer haben keine Stimme mehr...

Weil Thomas M. († 44) ihnen kein Kleingeld geben wollte, prügelten und stiefelten zwei Jugendliche ohne Gnade auf ihn ein – bis er sich nicht mehr regte. Unfassbar: Jetzt wurden die mutmaßlichen Täter noch vor dem Urteil aus der U-Haft entlassen!
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Die Hamburger Schüler Onur K. (17) und Berhan I. (17) sind wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags angeklagt, sollten für die Tat vom vergangenen Juni eigentlich längst verurteilt werden.
Doch der Prozess vor dem Landgericht Hamburg ist geplatzt, weil die Aschewolke in die Quere kam!
Das Flugchaos wegen des isländischen Vulkan Eyjafjallajökull war genau in die Zeit der laufenden Verhandlung gefallen. Eine Richterin saß deshalb in Spanien fest und verpasste wichtige Fristen.
Dem Oberlandesgericht blieb jetzt nichts anderes übrig, als den Haftbefehl gegen die Angeklagten noch vor dem Urteil aufzuheben. Onur K. und Berhan I. saßen mittlerweile schon mehr als sechs Monate in U-Haft, und das ist mehr, als die Strafprozessordnung erlaubt!
„Der Zweite Strafsenat hat beschlossen, dass die beiden Angeklagten freigelassen werden müssen“, sagte Justizsprecher Conrad Müller-Horn am Dienstag.
Der Prozess wird erst Ende Mai neu aufgerollt, bis dahin bleiben die beiden Jugendlichen auf freiem Fuß.
Der Verteidiger von Berhan I. begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts.
„Mein Mandant kann nun als freier Mann zur Hauptverhandlung erscheinen. Seine Eltern haben ihn heute abgeholt und nach Hause gebracht“, sagte Rechtsanwalt Siegfried Schäfer am Dienstagabend.
Hintergrund:
Der unfassbare Fall passierte im vergangenen Juni. Der Dachdecker Thomas M. und ein Kumpel sind auf dem Heimweg, als sie am Bahnhof Hamburg-Harburg auf Onur K. und Berhan I., zwei polizeibekannte Gewalttäter, treffen. Die Anklage: Die Halbstarken fordern 20 Cent. Als der 44-Jährige abwinkt, rasten sie aus. Sie schlagen auf ihn ein. Als er am Boden liegt, treten sie ihm immer wieder auf den Kopf – er erleidet einen Schädelbruch.
Thomas M. stirbt nach drei Wochen Todeskampf an den Folgen seiner Verletzungen. Die mutmaßlichen Täter werden mithilfe von Videokameras identifiziert, verhaftet.
Die neu angesetzte Hauptverhandlung beginnt am 25. Mai.

Quelle: http://www.bild.de/
In Amerika war das bis wenige Tage ganz anders: Lebenslang für jugendliche Diebe oder Kleinkriminelle!

Minderjährige dürfen in den USA nicht mehr zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt werden. Für Mörder unter 18 gilt das aber nicht.

Diese Frage interessiert Juristen, hat aber große Auswirkungen: Wie ist der achte Verfassungszusatz in der amerikanischen Verfassung zu lesen? Dieser verbietet "grausame und unübliche Strafen" für Verbrecher. Doch was genau ist "grausam"? Und wer bestimmt, was unüblich ist?
Das höchste Gericht der USA, der Supreme Court, hat das letzte Wort in dieser Frage - und hat nun mal wieder eine Antwort gegeben. Grausam und unüblich sei es, finden fünf der neun Richter, dass Angeklagte, die zum Zeitpunkt ihrer Tat noch keine 18 waren, zu einer lebenslänglichen Haftstrafe ohne Chance auf Begnadigung verurteilt werden. Lesen Sie dazu auch die Story von Kevin Weber, der wegen vier Kekse Lebenslang ausfasste...

Quelle: Sueddeutsche.de

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