Montag, 6. September 2010

Wo lebt dieser Wiener Richter eigentlich?

Wie Richter, etwas anders als im Fall Brunner, auch urteilen können, zeigt dieser etwas "antiquierte Fall vom Jänner 2010:
Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater türkischer Herkunft zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben.
Obwohl man infolge der Stichführung und der objektivierten Verletzungen durchaus auf die Idee hätte kommen können, dem Mann wäre es - jedenfalls mit bedingtem Vorsatz - darum gegangen, seine Ehefrau zu töten, wurde er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies einerseits mit dem Umstand, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hatte, und verwies andererseits auf die Herkunft des Mannes.
Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Dennoch sei "im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund der heftigen Diskussion um den Scheidungsvorsatz seiner Gattin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung war. Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein", führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus.
Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) schloss sich dieser Ansicht an. Es liege "ein affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hiess es in der Urteilsbegründung.
Der 46-Jährige wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt, der f¸r eine Strafe "im oberen Viertel" - der Strafrahmen von Totschlag beträgt maximal zehn Jahre - plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor. (Quelle: derstandard.at, 15.1.10)

Dienstag, 17. August 2010

Essensdiebstahl, Ladendiebstahl: 25 Jahre bis Lebenslang.

Fehlt nur noch beim dritten mal bei Rot über die Kreuzung zu gehen, dreimal öffentlich pfurzen, und man bekommt als "Wiederholungs-Täter" zumindest 25 Jahre! Rechtsprechung "made in USA":

Zu 25 Jahren Haft verurteilter Essensdieb wird vorzeitig freigelassen
17. August 2010, 08:38

Wieder eine Debatte über umstrittenes Gesetz gegen Wiederholungstäter.
Ein wegen versuchten Diebstahls von Lebensmitteln zu 25 Jahren Haft verurteilter US-Bürger erhält nach jahrelangem "fighten" nach 8 Jahren Haft seine Freiheit zurück. Ein Gericht in Los Angeles ordnete am Montag die Freilassung des 47-Jährigen an. Sein Fall feuerte in Kalifornien die Debatte über ein umstrittenes Gesetz gegen Wiederholungstäter an.
Der Mann war 1997 bei dem Versuch ertappt worden, in die Küche einer Kirchengemeinde einzudringen. Obwohl der Pfarrer aussagte, dass der vermeintliche Einbrecher regelmäßig Essen von ihm bekommen und schon wiederholt in der Kirche übernachtet habe, wurde der Mann zu 25 Jahren Haft verurteilt.
Die Begründung: Es wurde ein Gesetz gegen Wiederholungstäter herangezogen. Es sieht vor, Mehrfachtäter bei der dritten Verurteilung für mindestens 25 Jahre ins Gefängnis zu stecken, diese Strafe kann aber auch in eine lebenslange Haft umgewandelt werden.

Da der Täter in diesem Fall bereits zwei Mal wegen Raubes verurteilt worden war, nützte ihm die Fürsprache des Pfarrers nichts. Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien ordnete, etwas spät, eine Überprüfung des ursprünglichen Urteils an, die nun zur Enthaftung führte.

Montag, 16. August 2010

Acht Millionen Dollar für 24 Jahre Gefängnis

Urteil, das auf Aussage eines Gefängnisspitzels beruhte, gekippt - Stadt muss Schadenersatz zahlen
Die kalifornische Stadt Long Beach zahlt einem Mann, der 24 Jahre unschuldig im Gefängnis saß, acht Millionen Dollar (6,2 Millionen Euro) Schadenersatz. Zwei Bundesrichter hatten bereits 2004 das Urteil gegen Thomas Goldstein aufgehoben, das auf der Aussage eines Gefängnisspitzels beruhte. Der Informant hatte erklärt, Goldstein habe einen Mord aus dem Jahr 1979 gestanden.
2004 wurde Goldstein freigelassen, danach verklagte er die Staatsanwaltschaft von Los Angeles. Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft nutze regelmäßig Informanten in Gefängnissen, ohne sicherzustellen, dass diese auch die Wahrheit sagten, berichtete die "Los Angeles Times". Allerdings hatte das U.S. Höchstgericht diese Anklage bereits vergangenes Jahr fallengelassen, indem sie behauptete, dass Staatsanwälte gegen unrechtmäßige Verurteilungen immun seien.
Goldstein hatte aber auch die Stadt Long Beach geklagt. Zu der nun beschlossenen Vereinbarung über die acht Millionen Dollar Schadensersatzzahlung meinte der Oberstaatsanwalt von Long Beach, dass der Vergleich deswegen geschlossen wurde, weil die Verhandlungskosten und die Möglichkeit von noch höheren Regresszahlungen an Goldstein die Stadt in einer finanziell sehr schwierigen Zeit noch härter treffen könnten. Der Oberstaatsanwaltschaft erklärte aber auch, dass damit nicht gesagt sei, dass Goldstein ungerechtfertigt verhaftet und seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt worden seien. (APA)
Quelle: derstandard.at

Vielleicht gibt dieser Fall den "Fans" der Todesstrafe Gelegenheit, ihre Einstellung zu "überprüfen"!

Donnerstag, 27. Mai 2010

Anwalt Tomanek & Gattin: Ein (Aal)glatter Freispruch?

Dieser Freispruch ist für mich so viel wert, wie in Österreich die meisten Kriegsverbrecher-Prozesse ausgingen. Da wirft sich die Frage auf: Ist dieser Freispruch eine Art von Taufe? Eine "Reinwaschung" der Vorwürfe?
Da sind z.B. 5einige Waffen verschwunden: Wer sie hat(te) wo sie jetzt sind, ist nicht ermittelt worden.
Ein "Normalo" hätte schon deswegen (ohne angeblichen Versicherungsbetrug) eine Verurteilung am Hals. Tomanek bekam die Waffen ersetzt...
Wo blieb ein Sachverständiger, um zu dem Wert des Schadens Stellung zu nehmen? Wer waren die ominösen Herren im Gerichtssaal? Um vielleicht allein mit ihrer Anwesenheit irgend einen Zweck zu erfüllen?
Das hätte der Richtersenat klären können und müssen! In Wien bei einer Unterwelts-Verhandlung hatte schon mancher Richter die "Kiebitze" im Akt "verewigt", nachdem sie sich ausweisen mussten....
Hier einige Stimmen des User-Volkes aus diversen Medien:
derstandard.at:
User wiesengarten
Naja, nicht einmal im Zweifel freigesprochen?
Österreich ist kein Rechtsstaat mehr.
Unfassbar, dieses "Urteil".


fand leider zu wenige. Der "Star" scheint nicht sehr zu interessieren..
mehr zu dem Thema Tomanek

Dienstag, 25. Mai 2010

6 Jahre Haft für "Gras"-Dealerin in Graz!

Nicht Koks, kein Heroin sondern Cannabis-Produkte aus Indien schmuggelten die drei aus Indien. Die 40 jährige war nach der Urteils-Verkündung geschockt. Ihre Komplizen erhielten 5 und 2 Jahre! Grund für dieses Horror-Urteil: Sie betrieb den Handel angeblich seit 13 Jahren....
Alle drei waren Kiffer, schmuggelten oft im Rucksack und hielten sich immer selbst länger in Kiffer- Paradies Goa auf.
Da kann nicht viel Gewinn abgefallen sein, wenn man die Unkosten plus Eigengebrauch in die "Abrechnung" einbezieht...
Darum merke, lieber Dealer in "Ausbildung":
Kokain und Heroin ist scheinbar nicht so gefährlich wie Cannabis, wenn man dem Urteil des Grazer Gerichtes als Maßstab nimmt.
Ein Totschlag im Suff ist auch kaum schwerer zu bestrafen und Millionen-Betrüger sind eher ein "Zufallstreffer" in der Zielscheibe der Justiz.
"Abgeschmalzt" werden eher die kleinen Fischerln und Kanalratten....

Samstag, 22. Mai 2010

Todesstrafe: Deutscher Dieter Riechmann "begnadigt"!

Vor 22 Jahren wurde der Deutsche Dieter Riechmann wegen Mordes in den USA zum Tode verurteilt. jetzt bleibt ihm die Hinrichtung endgültig erspart.
Die Strafe für den heute 65- Jährigen wurde von einem Gericht in Florida nach jahrelangem juristischem Tauziehen in lebenslange Haft umgewandelt, wie sein Anwalt Richard Klugh der Nachrichtenagentur dpa bestätigte.
Riechmann war im August 1988 wegen Mordes an seiner Freundin Kersten Kischnick zum Tode verurteilt worden.
Die Geschworenen-Jury befand ihn für schuldig, die Prostituierte während eines gemeinsamen Florida-Urlaubs vorsätzlich und aus Habgier getötet haben, um ihre Lebensversicherung zu kassieren. Riechmann hat jedoch stets seine Unschuld beteuert.
Nach seinen Angaben gab ein Passant die tödlichen Schüsse ab, als er und seine Freundin sich nach einem Restaurant- Besuch mit dem Auto verfahren, angehalten und nach dem Weg gefragt hätten.
Riechmann und sein Anwalt argumentierten, dass der Mann Opfer einer ganzen Reihe von krassen Fehlern, Verstößen und Täuschungen bei den Ermittlungen und im Prozess geworden sei.
Das höchste Gericht in Florida entschied jedoch 2007, dass der Fall Riechmann nicht neu aufgerollt werde. „Aber wir geben nicht auf“, sagte der Anwalt.

Was soll er auch sagen? Bleibt nur die Frage, wer bezahlt das Ganze? Denn die Beweise, die für eine Schuld sprechen, sind nicht unerheblich. Wenn sie auch stimmen:
Die Ermittler finden in seinem Hotelzimmer 3 Pistolen, von denen eine die Tatwaffe sein könnte. Sicher ist das nicht. Er hat Schmauchspuren an der Hand und - wie sich herausstellt - Lebensversicherungen über 1,78 Millionen DM auf das Leben seiner Freundin abgeschlossen. Nach der Zeugensaussage eines Zellengenossen soll er in der Zelle “glücklich getanzt” und gesagt haben, bald sei er reich.
Mit 9 zu 3 Geschworenenstimmen wird er zum Tode verurteilt. In Florida reicht das. 12 Jahre sitzt ein Todeskandidat in Florida durchschnittlich bis zur Hinrichtung. Der ist inzwischen 65 Jahre alt und kämpft immer noch.
300.000 Euro Anwaltskosten (2007) soll das Auswärtige Amt schon für seine Verteidigung gezahlt haben.
Seine Anwältin hat Zeugen aufgetrieben, die bekunden, ein anderer Mann habe die Frau erschossen. Einer korrigiert später, er habe von der Tat nur gehört, diese aber nicht gesehen. Der anderen, einer drogenabhängigen Prostituierten, glauben die Richter nicht. Der Zeuge, der behauptet hatte, Riechmann habe in der Zelle getanzt, soll seine Aussage inzwischen widerrufen haben. Ihm seien für die Aussage Hafterleichtungen und Geld geboten worden
Aber ob das Zufall war: Riechmann hatte in den Jahren zwischen 1978 und 1985 auf Kischnick hohe Lebensversicherungen abgeschlossen, von denen Kischnick keine Ahnung hatte...

Diese Versicherungen definierten Mord als Unfalltod, so dass ihm also auch im Fall ihrer Ermordung das Geld zustand. Zudem hatten Riechmann und Kischnick im Juni 1987 einen notariellen Vertrag abgeschlossen, der sie gegenseitig als Alleinerben einsetzte. Und Riechmann hatte das Auto mit seiner Kreditkarte gemietet, wobei auch die Insassen versichert waren.
Richmann nach der "Begnadigung" zu Lebenslänglich ohne Aussicht auf Begnadigung:

Er will einen Freispruch. Filmemacher Peter F. Müller, der Riechmann über zehnmal besuchte: „Er hat immer gesagt ‚Ich gehe hier als freier Mann raus – oder ich sterbe hier.‘“
Deswegen soll Riechmann auch verärgert über seine Begnadigung sein. Der Filmemacher: „Im Todestrakt hatte er seine eigene Zelle mit Fernseher und Schreibtisch. Diese Privilegien hat er jetzt nicht mehr. Das ärgert ihn. Er wollte eher sterben, als für immer im Gefängnis zu sitzen.“
In Deutschland oder Österreich wäre er wahrscheinlich längst ein freier Mann. Ich denke, was eigentlich?
Vielleicht: Ich bin glücklich kein Richter zu sein, der über Schicksale, Leben oder Tod, entscheidet...
Quellen: BILD.de

Ohrfeigen ins weinende Gesicht der Angehörigen: 20 Cent-Mord! Teil 2:

Der Totschläger spaziert über einen Flohmarkt, weil "verantwortungsvolle" Richterinnen mit der Gestaltung ihrer Freizeit scheinbar "überlastet" waren! (Foto:Link unten)
Ein "Pech", dass ihn nicht gerade eine der "verantwortlichen" Richterinnen anrempelte oder auf die Zehen stieg.
Hier sind oft JuristInnen am "Werk", die keine Ahnung vom normalen Leben haben: Vermögende Eltern, in schönen und sicheren Wohngegenden aufgewachsen, in teuren Schulen unter "Ihresgleichen" unterrichtet, nicht am Puls der Zeit! Studiert wird, weil es Tradition ist und ein Akademiker-Titel in der Familie einfach "dazu" gehört....

WARUM GIBT ES KEINEN NEUEN HAFTBEFEHL?

Der mutmaßliche 20-Cent-Killer läuft wegen einer Gerichtspanne frei herum. Warum kann man ihn nicht einfach wieder verhaften?
Das Foto entstand am Freitag um 11.55 Uhr. Eigentlich sollte der Deutsch-Türke im Gefängnis sitzen, denn er wird beschuldigt, einen Menschen umgebracht zu haben.
Eigentlich. Doch weil die Termin- und Personalplanung der Großen Strafkammer 27 chaotisch ist, darf der mutmaßliche Killer frei herumlaufen.
Der Fall: Am 12. Juni vergangenen Jahres schnorren Berhan I. und sein Kumpel Onur K. (17) auf dem Bahnhof Harburg Dachdecker Thomas M. um 20 Cent an. Als der 44-Jährige den Jugendlichen kein Geld gibt, schlagen sie ihn laut Anklage erst zu Boden, treten dann auf ihr wehrloses Opfer ein. Thomas M. stirbt drei Wochen später.
Berhan I. soll der Haupttäter gewesen sein.
‹ Skandal I: Erst schaffte es eine Beisitzende Richterin nicht, wegen der Aschewolke rechtzeitig aus dem Spanien-Urlaub zum Prozess zu kommen – obwohl sie vier Tage Zeit hatte.
‹ Skandal II: Der neue Prozess wurde zu spät terminiert – weil eine weitere Beisitzende Richterin ihren Urlaub nicht verschieben wollte.
‹ Skandal III: Jetzt war die Sechs-Monats-Frist überschritten. Beginnt ein Prozess jedoch nicht nach spätestens einem halben Jahr, müssen die Inhaftierten freigelassen werden.
Und deshalb kann Berhan I. fröhlich bei Sonnenschein mit seiner Mutter Cemile I. (35) und Angehörigen über den Flohmarkt spazieren, marschiert sogar an einem Stadtteilpolizisten vorbei.
Der neue Prozess soll nun am Dienstag nach Pfingsten beginnen. Falls der Strafkammer nicht wieder etwas dazwischenkommt – oder die Angeklagten es vorziehen, sich abzusetzen.
Auf dem Foto ist ein Halbwüchsigen mit dunklen, kurz geschorenen Haaren und einer schwarzen Jacke zu sehen. Sein Name: Berhan I. Der 17-Jährige aus Hamburg schlendert über einen Flohmarkt an der Krieterstraße.
Quelle: BILD.de

Freitag, 21. Mai 2010

14 Jahre für zwei Schwule!

Hunderte umringten feixend und schimpfend den Polizeiwagen, in dem Stephen Monjeza (26) und Tiwonge Chimbalanga (20) ins Gefängnis gebracht werden sollten.

Kurz zuvor hatte der Richter 14 Jahre Haft wegen "unzüchtigen Verhaltens" und "naturwidriger Handlungen" als Strafe für die beiden verkündet.

Madonna: "Rückschritt"
Die Missetat der Angeklagten: Sie sind homosexuell und hatten im Dezember offen und fröhlich ihre Verlobung gefeiert. Das aber ist in Malawi wie vielerorts in Afrika ein schweres Verbrechen. Die gnadenlose Intoleranz gegen Schwule droht das Land nun allerdings international zu isolieren. Nicht nur Regierungen sprechen von einem "unmenschlichen Urteil"; auch US-Popstar Madonna, die einen Buben aus Malawi adoptierte hat, kritisierte es als "Riesenschritt rückwärts".

Während der Hotelportier Chimbalanga bei dem Richterspruch nur versteinert schaute, brach sein arbeitsloser Freund schluchzend zusammen. "Dieses furchteinflößende Urteil soll die Öffentlichkeit vor Menschen wie euch schützen. Niemand soll versucht sein, eurem schrecklichen Beispiel zu folgen", hatte der Richter Nyakwawa Uisiwausiwa gewettert. Während die beiden Verurteilten dann in Handschellen, sichtlich aufgewühlt und mit Tränen in den Augen, ins Polizeiauto stiegen, schlug ihnen der Hass des Mobs entgegen: "14 Jahre sind noch nicht genug, ihr solltet 50 Jahre bekommen", schrie ein Mann aufgebracht.

Schwulen-Hatz in Afrika
Die Ereignisse in Malawi werfen ein Schlaglicht auf die Schwulen-Hatz in Afrika. Malawis Staatspräsident Bingu wa Mutharika hat auch westlichen Diplomaten gegenüber den Standpunkt vertreten, dass Homosexualität als "sittenwidrig" und "unnatürlich" abzulehnen sei. In dieser Haltung werden die afrikanischen Regierungen oft von den Repräsentanten der christlichen Ortskirchen unterstützt.

In Uganda gibt es eine Gesetzesinitiative, derzufolge Homosexuellen - nach Vergewaltigungen oder Kindesmissbrauch - sogar die Todesstrafe drohen kann. Heterosexuelle würden bei solchen Straftaten weniger hart bestraft. Nach Bekanntwerden des ugandesischen Gesetzesentwurfs im Herbst 2009 kam es in mehreren afrikanischen Staaten zu Gewalttaten gegen schwule Paare. Die Diskriminierung von Homosexuellen gehört zum Alltag in den meisten afrikanischen Ländern. Simbabwes Präsident Robert Mugabe meinte vor kurzem, Schwule seien geringer einzuschätzen "als Hunde und Schweine".

Selbst im relativ liberalen Südafrika, wo Schwulenehen möglich sind, werden Homosexuelle diskriminiert. Lesbierinnen werden oft von Männern vergewaltigt, "um sie zu heilen". Bürgerrechtsorganisationen klagen, dass solche Gewaltakte von Polizei und Justiz kaum verfolgt und bestraft würden.

Malawi am Pranger
Malawi steht nach diesem Urteil international am Pranger. Angefangen von Amnesty International bis zur UNO wird Malawi heftig kritisiert. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in New York warnte davor, dass die Stigmatisierung der Homosexuellen in Afrika massiv den Kampf gegen Aids erschweren kann - dies sei derzeit in Sambia zu beobachten.

Das brutale Urteil in Malawi könnte üble Folgen für das bitterarme Land mit seinen 14 Mio. Einwohnern haben. Die USA und die EU verlangen von Malawi dringend "die Einhaltung der Menschenrechte", viele fordern einen Stopp der Hilfen für das Binnenland.

Quelle: oe24.at
Bei den baltischen EU-Ländern bin ich mir nicht so sicher.Besonders sei hier Litauen erwähnt, wo auch das Hakenkreuz bei Veranstaltungen gerne in der Öffentlichkeit zelebriert wird. Ganz offiziell!

Mittwoch, 19. Mai 2010

Der 20 Cent Mord!

Es ist nicht zu glauben! Zwei Jugendliche töten einen Familienvater und werden nach sechs Monaten U-Haft auf freien Fuß gesetzt....
Die Rechte der Täter werden größer, auch ihre Möglichkeiten, einer gerechten Strafe zu entgehen:denn die Opfer haben keine Stimme mehr...

Weil Thomas M. († 44) ihnen kein Kleingeld geben wollte, prügelten und stiefelten zwei Jugendliche ohne Gnade auf ihn ein – bis er sich nicht mehr regte. Unfassbar: Jetzt wurden die mutmaßlichen Täter noch vor dem Urteil aus der U-Haft entlassen!
MEHR ZUM THEMA:

Die Hamburger Schüler Onur K. (17) und Berhan I. (17) sind wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags angeklagt, sollten für die Tat vom vergangenen Juni eigentlich längst verurteilt werden.
Doch der Prozess vor dem Landgericht Hamburg ist geplatzt, weil die Aschewolke in die Quere kam!
Das Flugchaos wegen des isländischen Vulkan Eyjafjallajökull war genau in die Zeit der laufenden Verhandlung gefallen. Eine Richterin saß deshalb in Spanien fest und verpasste wichtige Fristen.
Dem Oberlandesgericht blieb jetzt nichts anderes übrig, als den Haftbefehl gegen die Angeklagten noch vor dem Urteil aufzuheben. Onur K. und Berhan I. saßen mittlerweile schon mehr als sechs Monate in U-Haft, und das ist mehr, als die Strafprozessordnung erlaubt!
„Der Zweite Strafsenat hat beschlossen, dass die beiden Angeklagten freigelassen werden müssen“, sagte Justizsprecher Conrad Müller-Horn am Dienstag.
Der Prozess wird erst Ende Mai neu aufgerollt, bis dahin bleiben die beiden Jugendlichen auf freiem Fuß.
Der Verteidiger von Berhan I. begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts.
„Mein Mandant kann nun als freier Mann zur Hauptverhandlung erscheinen. Seine Eltern haben ihn heute abgeholt und nach Hause gebracht“, sagte Rechtsanwalt Siegfried Schäfer am Dienstagabend.
Hintergrund:
Der unfassbare Fall passierte im vergangenen Juni. Der Dachdecker Thomas M. und ein Kumpel sind auf dem Heimweg, als sie am Bahnhof Hamburg-Harburg auf Onur K. und Berhan I., zwei polizeibekannte Gewalttäter, treffen. Die Anklage: Die Halbstarken fordern 20 Cent. Als der 44-Jährige abwinkt, rasten sie aus. Sie schlagen auf ihn ein. Als er am Boden liegt, treten sie ihm immer wieder auf den Kopf – er erleidet einen Schädelbruch.
Thomas M. stirbt nach drei Wochen Todeskampf an den Folgen seiner Verletzungen. Die mutmaßlichen Täter werden mithilfe von Videokameras identifiziert, verhaftet.
Die neu angesetzte Hauptverhandlung beginnt am 25. Mai.

Quelle: http://www.bild.de/
In Amerika war das bis wenige Tage ganz anders: Lebenslang für jugendliche Diebe oder Kleinkriminelle!

Minderjährige dürfen in den USA nicht mehr zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt werden. Für Mörder unter 18 gilt das aber nicht.

Diese Frage interessiert Juristen, hat aber große Auswirkungen: Wie ist der achte Verfassungszusatz in der amerikanischen Verfassung zu lesen? Dieser verbietet "grausame und unübliche Strafen" für Verbrecher. Doch was genau ist "grausam"? Und wer bestimmt, was unüblich ist?
Das höchste Gericht der USA, der Supreme Court, hat das letzte Wort in dieser Frage - und hat nun mal wieder eine Antwort gegeben. Grausam und unüblich sei es, finden fünf der neun Richter, dass Angeklagte, die zum Zeitpunkt ihrer Tat noch keine 18 waren, zu einer lebenslänglichen Haftstrafe ohne Chance auf Begnadigung verurteilt werden. Lesen Sie dazu auch die Story von Kevin Weber, der wegen vier Kekse Lebenslang ausfasste...

Quelle: Sueddeutsche.de